© Gerhard Richter 2019 (18112019)
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Protokolle Gemeindeversammlung

Protokolle Gemeinde­versammlung

Art. 11 Abs. 3 Gemeindegesetz des Kantons Graubünden:

3 Einsprachen gegen das Protokoll der Gemeindeversammlung sind innert der Aufla­gefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese wer­den an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt.

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