Alles von A bis Z
Bestattungen, Erbbescheinigung, Todesfall
Tod durch Arzt bestätigen lassen
Nachdem jemand gestorben ist, muss der Tod durch einen Arzt bestätigt werden:
- Stirbt die Person zu Hause, benachrichtigen Sie den behandelnden Arzt (z.B. Hausarzt, Vertrauensarzt der Familie). Bei Abwesenheit den Notfallarzt verständigen (über Tel. 144).
- Bei Tod infolge Unfalls muss die Polizei beigezogen werden. Dies gilt bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts-, Sport- und sonstigen Unfällen sowie bei Suizid (ungewöhnliche Todesfälle).
- Bei Todesfällen im Spital, Heim oder Beizug der Polizei sind diese Stellen für die ärztliche Bescheinigung besorgt.
Zivilstandsamt kontaktieren
Melden Sie einen Todesfall zu Hause beim Zivilstandsamt der Region Maloja in St. Moritz und klären Sie die bezubringenden Dokumente ab (i.d.R. ärztliche Todesbescheinigung und gegebenenfalls das Familienbüchlein bzw. bei Ausländern die Niederlassungsbewilligung). Die Meldung soll möglichst bald erfolgen, sie muss innerhalb von zwei Tagen nach dem Todesfall erfolgen. (Bei Todesfällen im Spital, Heim oder Beizug der Polizei sind diese Stellen für die Meldung besorgt.)
Zivilstandsamt der Region Maloja
Chesa Cumünela
7500 St. Moritz
Telefon 081 836 30 80
Fax 081 836 30 82
Gemeindeverwaltung kontaktieren (betreffend Bestattung)
Teilen Sie Ihren Wunsch zur Bestattungart sowie Ort und Zeit der Bestattung der Gemeindeverwaltung des letzten Wohnortes der verstorbenen Person mit. Wünschen Sie eine Erdbestattung, ein Urnengrab oder wählen Sie die Beisetzung im Gemeinschaftsgrab? Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Sils stehen alle drei Möglichkeiten offen. Beachten Sie allfällige Wünsche des Verstorbenen (Sterbeverfügung) und regionale sowie konfessionelle Gepflogenheiten. Besprechen Sie Ihre Wünsche und Fragen für die Bestattung mit den Verantwortlichen der betreffenden Gemeindeverwaltung.
Gemeindeverwaltung Sils i.E./Segl
Chesa Cumünela
Via da Marias 93
7514 Sils Maria
Telefon 081 826 53 16
Fax 081 826 61 05
sils@sils.ch
Soll die verstorbene Person nicht dort bestattet werden, wo sie zuletzt gewohnt hat, brauchen Sie von der Gemeinde, wo das Grab errichtet werden soll, eine Bewilligung.
Die Trauerfeier können Sie an einem Ort Ihrer Wahl durchführen.
Kirchliche Gestaltung der Abdankung/Bestattung
Bitte melden Sie sich beim zuständigen Pfarramt
- Evangelisches Pfarramt Silvaplana
Telefon 081 836 22 81 - Katholisches Pfarramt St. Moritz
Telefon 081 837 51 11
Ihren Besuch beim Pfarramt vereinbaren Sie am besten zuvor telefonisch.
Bringen Sie gegebenenfalls folgende Angaben mit:
- einen kurzen Lebenslauf der/des Verstorbenen
- allfällige Wünsche für die musikalische Umrahmung
Zu vielen Bestattungen bzw. Abdankungen gehört eine Palorma, ein Leidmahl. Bestellen Sie es in einem Restaurant Ihrer Wahl. Schätzen Sie die Anzahl der Gäste ab.
Evtl. Sargbouquet, Arrangements, Kränze bestellen in einer Gärtnerei.
Todesanzeige vorbereiten/aufgeben
Werbemarkt Gammeter St. Moritz
Via Surpunt 54
Telefon 081 837 90 00
Berät im Todesfall und hilft bei der Formulierung/Formatierung von Anzeigen. Wenn Sie die Todesanzeige selbst formuliert haben, übermitteln Sie diese via E-Mail an: werbemarkt@gammetermedia.ch
Nächste Angehörige und weitere Betroffene benachrichtigen
Zu den schwersten Dingen, die mit dem Tod verbunden sind, gehört es, anderen die traurige Nachricht zu überbringen. Verwandte, Freunde, Geschäftskollegen und -partner sowie Nachbarn zu informieren, fällt den Betroffenen in der Regel sehr schwer.
Sie sollten keine Scheu haben, ihre Gefühle zuzulassen und zu zeigen. Stellen Sie eine Liste aller zu benachrichtigenden Personen auf. Wenn es Ihnen schwer fällt andere zu benachrichtigen, sollten Sie Verwandte oder Freunde bitten, Ihnen dabei zu helfen. Sofern der Verstorbene nicht lange krank war, ist der Tod meist ein Schock. Die meisten werden die Nachricht nicht gleich bewältigen können.
Als Überbringer sollten Sie folgendes mitteilen:
- Wann und wie die Person gestorben ist
- Wann, wo und in welchem Rahmen die Totenwache, Trauer- und Beisetzungsfeier stattfinden wird (falls schon bekannt)
Denken Sie daran, weitere interessierte Stellen über den Todesfall zu informieren (z.B. Arbeitgeber, Versicherungen, Telefonanbieter, Zeitungen, Abonnemente usw.)
Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen
Die Organisation und Durchführung einer Bestattung können Sie einem Bestattungsunternehmen übertragen.
Folgende Angaben benötigt der Bestatter:
- Wer ist wann und wo verstorben
- Geburtsdatum
- Ungefähres Gewicht und Grösse der/des Verstorbenen
- Wurde die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt?
- Nächste Angehörige/Bevollmächtigte
- Welche Bestattungsart wird gewünscht (Kremation oder Erdbestattung)?
- Ankleiden der/des Verstorbenen (Sterbekleid oder Privatkleider)
- Sargmodell (ev. Grabkreuz mit Anschrift)
- Wurde bereits Abschied genommen oder wird eine Aufbahrung gewünscht?
Testament und Erbbescheinigung, Inventar, Siegelung
Ein beim Hinschied aufgefundenes Testament ist an das Regionalgericht Maloja, Plazza da Scoula 16, Postfach 358, 7500 St. Moritz (am besten per Einschreiben) zu senden. Das Gericht ist auch für die Ausstellung einer Erbbescheinigung sowie die allfällige Aufnahme eines Sicherungsinventars oder eine Siegelung einer Erbschaft zuständig. Telefon 081 257 59 55
Testamente können gegen eine Gebühr von Fr. 100.– bei der Gemeindekanzlei zur Aufbewahrung deponiert werden.
Letzte Wünsche berücksichtigen
Vielfach haben Verstorbene spezielle Wünsche und Anordnungen bezüglich Ihrer Beisetzung, einer allfälligen Organspende und der Todesanzeige geäussert oder schriftlich festgehalten. Diese werden meist in einer Sterbeverfügung und/oder im Testament festgehalten. Es ist ratsam, frühzeitig diese Informationen und Dokumente beizuziehen.