Anmeldung, Abmeldung
Anmeldung, Zuzug
Anmeldung, Zuzug
Sie haben sich am alten Wohnort abgemeldet und möchten sich in Sils innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen anmelden?
Sofern Sie sich bei Ihrer bisherigen Schweizer Wohngemeinde über «www.eumzug.ch» online korrekt abgemeldet haben, erfolgt die Anmeldung bei der Gemeinde Sils automatisch.
Andernfalls können Sie den Zuzug hier online bei der Einwohnerkontrolle anmelden, um sich den den Gang zum Schalter zu ersparen.
Die Online-Anmeldung ist nur für Schweizer Staatsangehörige möglich. Für jedes weitere Familienmitglied müssen alle persönlichen Angaben erneut ausgefüllt und abgeschickt werden. Nicht zur Familie gehörende Haushaltsangehörige (z.B. Konkubinatspartner, WG-Mitglieder) müssen sich separat anmelden.
Wichtig: Für Familien mit Kindern kann ein Familienvorstand die Familie vertreten und es sind das Familienbüchlein (wenn vorhanden), der Familienschein und die Geburtsmitteilung vorzulegen oder der Gemeinde zukommen zu lassen.
Formular Zuzug online
Ich werde den Heimatschein innert 14 Tagen nach Zuzug bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde zukommen lassen und die Gebühr von 10 Franken in bar bezahlen.
Abmeldung, Wegzug
Abmeldung, Wegzug
Sie ziehen von Sils weg? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute! Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, bitten wir Sie, sich wie folgt abzumelden:
Online-Abmeldung
Melden Sie Ihren Wegzug in eine andere Schweizer Gemeinde im Voraus unter folgendem Link online, um sich den persönlichen Gang an den Schalter der Gemeindekanzlei zu ersparen,
Abmeldung per Telefon, E-Mail oder Brief
Melden Sie sich kurz vor Wegzug bei der Einwohnerkontrolle. Schweizer stellen dazu, sofern vorhanden, der Einwohnerkontrolle den Schriftenempfangsschein zu und erhalten den Heimatschein retourniert, den sie zur Anmeldung am neuen Wohnort mitnehmen oder dieser wird von der Einwohnerkontrolle Sils direkt an die Einwohnerkontrolle des neuen Wohnortes geschickt. Bei Wegzug ins Ausland ist der Heimatschein von der wegziehenden Person entweder zur Anmeldung auf der Schweizer Vertretung im Ausland mitzunehmen oder im Hinblick auf eine allfällige Wiedereinreise gut aufzubewahren.