© Gerhard Richter 2019 (18112019)
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Alles von A bis Z

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Brandschutz

Die bauliche Brandschutzkontrolltätigkeit ist in der Gemeinde Sils nach Art. 8 Abs. 2 und 12 Abs. 1 des kantonalen Brandschutzgesetzes an das kantonale Brandschutzamt (Abteilung der Gebäudeversicherung Graubünden) übertragen.

Für bauliche Vorhaben ist in den meisten Fällen eine brandschutztechnische Bewilligung des kant. Brandschutzamtes (Abteilung der Gebäudeversicherung Graubünden) erforderlich; das Gesuch hierzu ist zusammen mit dem Baugesuch via die Gemeinde einzureichen: 

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