© Gerhard Richter 2019 (18112019)
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Alles von A bis Z

Alles von A bis Z

Wald- und Wildschonzonen

Verbot von Variantenskifahren/Wandern in Wald- und Wildschutzzonen

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass auf Territorium von Sils drei Wald- und Wildschutzzonen ausgeschieden sind, in denen die Ausübung des Wintersportes, insbesondere das Ski- und Snowboardfahren, aber auch das Wandern, untersagt ist und die vom 1. Dezember bis zum 30. April nicht begangen werden dürfen. Die entsprechenden Verbote sind in Art. 43 Abs. 2 Baugesetz der Gemeinde Sils i.E./Segl und Art. 21 der Waldordnung der Gemeinde Sils i.E./Segl formuliert und im Zonenplan der Gemeinde bezeichnet. Verstösse werden nach Art. 95 des kantonen Raumplanungsgesetzes bzw. Art. 26 Waldordnung mit Bussen bestraft.

Die drei Schutzzonen lassen sich wie folgt lokalisieren:

a) rechter Talhang Engadin

  • Wald zwischen Alp Prasüra und Gemeindegrenze zu Silvaplana.
  • Waldhang zwischen Tegias da Vanchera und Ova da la Pradera.

b) Val Fex

  • Ostflanke Muott’Ota zwischen Crasta und Alp da Segl (Wald und unkultiv. Land)

Die Gebiete sind im Winter in Plänen auf Tafeln im Gelände an Weg- und Pistenrändern und auch bei der Luftseilbahn Furtschellas sowie im Kassahaus des Parkhauses eingezeichnet. Die Pläne sind zudem über untenstehenden Link abrufbar.

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