© Gerhard Richter 2019 (18112019)
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Alles von A bis Z

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Tourismusabgaben (Gäste- & Tourismustaxe), Infos

Zweck der Tourismusabgaben

Die Tourismusabgaben ermöglichen die Finanzierung und Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur und Dienstleistungen in Sils und im Oberengadin. Dazu gehören unter anderem:

  • Unterhalt von Wanderwegen und Loipen sowie deren Signalisation
  • Gästeinformation, Veranstaltungen und Kulturangebote
  • Betrieb und Pflege touristischer Einrichtungen (z.B. Konzertplatz)

Die Einnahmen tragen dazu bei, die Aufenthaltsqualität für Gäste zu sichern und gleichzeitig die touristische Wertschöpfung für die Region zu stärken.

 

System der Abgabenerhebung

Die jährlichen Pauschalabgaben werden durch die Gemeinde verrechnet.

 

GÄSTETAXE: Nicht weitervermietete Zweitwohnungen (Pauschale pro Jahr)

Wohnungsgrösse

Jahresbetrag in CHF
1.5.2025 – 30.4.2026

Jahresbetrag in CHF
Ab 1.5.2026

1½ Zimmer

290.–

310.–

2½ Zimmer

435.–

465.–

3½ Zimmer

725.–

775.–

4½ Zimmer

1’010.–

1’080.–

mehr als 4½ Zimmer

1’155.–

1’235.–

 

TOURISMUSTAXE: Vermieter, Hotels, Gewerbe

Kategorie

Jahresbetrag in CHF
1.5.2025 – 30.4.2026

Jahresbetrag in CHF
Ab 1.5.2026

Pro Bett

515.–

550.–

Gewerbe pro Vollzeitstelle

360.–

385.–

Restaurationsbetriebe (Pauschale)

670.–

715.–

 

Gesetzliche Grundlagen

Die Erhebung stützt sich auf das kommunale Gäste- und Tourismustaxengesetz. Für Gewerbe und Restaurationsbetriebe werden die Daten jährlich erhoben, für alle anderen im 3-Jahres-Rhythmus.

Gemäss Art. 13 des Silser Gesetzes über die Tourismus- und Gästetaxen bitten wir Sie, alle Mutationen sofort per Mail (sils@sils.ch) der Gemeindekanzlei zu melden. Diese Änderungen werden für die jeweils nächste Periode berücksichtigt.

Polizeiliche Meldepflicht (Kanton)

Für ausländische Gäste müssen gemäss kantonalen Vorschriften weiterhin Meldescheine ausgefüllt und ein Jahr aufbewahrt werden. Eine Einreichung bei der Gemeinde ist nicht erforderlich. Formulare sind bei der Gemeindekanzlei erhältlich.

Meldescheine für Kanton

Falls es sich um ausländische Gäste handelt, müssen aufgrund der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Gastwirtschaftsgesetz weiterhin polizeiliche Meldescheine für übernachtende Gäste ausgefüllt und während eines Jahres aufbewahrt werden, jedoch nicht mehr dem Verkehrsverein od. der Gemeinde abgegeben werden. Die bisherigen Scheine können weiter verwendet werden, neue Scheine können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden (Tel. 081 826 53 16). 

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