© Gerhard Richter 2019 (18112019)
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Alles von A bis Z

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Tourismusabgaben (Gäste- & Tourismustaxe), Infos

Seit 1. Juni 2007 gilt in Sils im Zuge der Reorganisation der Tourismusstrukturen im Oberengadin (Schaffung der regionalen Tourismusorganisation "Engadin St. Moritz" für Marketing und Bettenvermittlung) wie am Ort (Auflösung des Verkehrsvereins Sils und Neugründung von «Sils Tourismus») ein neues System der Erhebung von Tourismusabgaben. Anstelle der früheren «Kurtaxen» werden von der Gemeinde jährlich Pauschalabgaben erhoben.

Die pauschalen Abgaben pro Jahr (Fakturierungsperiode jeweils 1.5. bis 30.4.) betragen:

Gästetaxe: Nicht weitervermietete Zweitwohnungen

1½-Zimmer-Wohnung  Fr. 290.–
2½-Zimmer-Wohnung Fr. 435.–
3½-Zimmer-Wohnung Fr. 725.–
4½-Zimmer-Wohnung Fr. 1'010.–
grössere Wohnung Fr. 1'155.–

 

Tourismustaxe

  • pro Beherbergerbett (sobald Betten vermietet werden) Fr. 515.– (Hotelbett und Ferienwohnungsbett; schliesst Gästetaxe mit ein)
  • Tourismustaxe Gewerbe (Fr./Beschäftigtem) Fr. 360.–
  • Pauschaltaxe Restaurationsbetriebe Fr. 670.–

Meldescheine für Kanton

Falls es sich um ausländische Gäste handelt, müssen aufgrund der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Gastwirtschaftsgesetz weiterhin polizeiliche Meldescheine für übernachtende Gäste ausgefüllt und während eines Jahres aufbewahrt werden, jedoch nicht mehr dem Verkehrsverein od. der Gemeinde abgegeben werden. Die bisherigen Scheine können weiter verwendet werden, neue Scheine können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden (Tel. 081 826 53 16). 

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