Alles von A bis Z
Kontingentierung Zweitwohnungsbau
Bis Ende 2015 bestand im Oberengadin eine Kontingentierung des Zweitwohnungsbaus (Regionaler Richtplan). Die nach dieser Regelung der Gemeinde Sils zustehenden Kontingente für den Zweitwohnungsbau sind der Gemeinde zugeteilt worden (letzte Zuweisung 2014: 700 m2 Bruttogeschossfläche; der Stand über die Beanspruchung der Kontingente, per Datum der Annahme der Eidg. Volksinitiative zum «Stopp dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen», ist in untenstehendem Link ersichtlich).
Nach der vom Kreisrat beschlossenen Aufhebung des Regionalen Richtplans zur Kontingentierung des Zweitwohnungsbaus per Ende 2015 steht die Legiferierung in diesem Bereich den Gemeinden im Rahmen des übergeordneten Bundesrechtes wieder offen.
Tabelle Stand Vergabe Kontingente Zweitwohnungsbau (gemäss inzwischen aufgehobenem Reg. Richtplan)
Die aktuelle Rechtslage betreffend Zweitwohnungsbau/Erstwohnungsverpflichtungen