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Beglaubigungen Unterschriften/Kopien
Beglaubigungen von Unterschriften oder Kopien können auf der Gemeindekanzlei beim Gemeindeschreiber gegen eine Kanzleigebühr von zw. Fr. 20.– bis 50.– erstellt werden lassen.
Zuständigkeit für Beglaubigungen im Kanton Graubünden (Art. 3 Notariatsgesetz):
- Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber sind für alle Beglaubigungen in ihrer Kanzlei zuständig.
- Patentierte Notarinnen und Notare sind für alle Beglaubigungen im ganzen Kantonsgebiet zuständig.
- Regionalnotarinnen und Regionalnotare sind für alle Beglaubigungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zuständig.
- Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter sind für alle Beglaubigungen in ihrem Grundbuchkreis zuständig (vorbehalten sind amtl. Identitätsbescheinigungen nach Bundesrecht).
Mit der Unterschriftsbeglaubigung wird bescheinigt, dass eine Unterschrift (oder allenfalls ein Handzeichen) von der betreffenden Person in ihrer Gegenwart gesetzt oder anerkannt wird oder dass deren Echtheit auf andere Weise eindeutig gegeben ist. Bitte bringen Sie Ihre Identitätskarte mit.
Mit der Beglaubigung einer Kopie oder Abschrift wird bescheinigt, dass eine Kopie oder eine Abschrift oder eine bestimmte Textstelle den Inhalt eines vorgelegten Dokumentes vollständig und richtig wiedergibt.