© Gerhard Richter 2019 (18112019)
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Aktuelle Nachricht

Wohnungsbau für Einheimische Quartier Seglias, Überbauung Parzelle 2888 im Baurecht

1. Absicht

Zur Förderung des Erstwohnungsangebots will die Politische Gemeinde Sils i.E./Segl ihre Baulandparzelle 2888 im Quartier Seglias in Sils Maria im Baurecht zur Überbauung und Nutzung abgeben.

Das Grundstück wird für Ersteller von Miet- oder Eigentumswohnungen für Ortsansässige vergeben.

2. Baugrundstück

Es handelt sich um folgendes Grundstück:

Parzelle Nr.

Landfläche

maximale BGF [1]

2888

676 m2

680 m2

3. Art der Überbauung/Nutzungsvorgaben

Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen oder Mehrfamilienhaus in Stockwerkeigentümergemeinschaft, jeweils für Ortsansässige.

Mietzinse sind gemäss Baurechtsvertrag nach der sog. Kostenmiete[2] festzulegen.

4. Bauvorschriften

Die Überbauung hat sich nach den Bestimmungen des Quartierplans "Seglias" und den weiteren baugesetzlichen Vorschriften zu richten. Die für das Projekt nötigen Garagenplätze können aus dem Bestand der Politischen Gemeinde abgedeckt werden.  

5. Baurechtsdauer/-zins

Das Baurecht wird auf 70 Jahre ab Grundbucheintrag eingeräumt. Die Bauberechtigten haben einen jährlichen Baurechtszins zu entrichten

Der Baurechtsvertrag unterliegt nach Redigierung zwischen Gemeindevorstand und Baurechtsnehmern der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung.

6. Eingaben und Verfahren

Interessierte können ihre Bewerbungen unter Darlegung ihres Überbauungs- und Vermietungskonzepts bis zum 30. Juni 2025 an den Gemeindevorstand, Via da Marias 93, 7514 Sils/Segl Maria, sils@sils.ch richten.

Das Konzept hat über folgende Punkte Auskunft zu geben:

  • Baurechtsnehmer
  • wirtschaftliche Beteiligungsverhältnisse
  • Zweck/Motiv der Überbauung
  • Ausbaustandard, Baubeschrieb
  • Wohnungsmix, Raumkonzept
  • falls Mietwohnungen: Kalkulation Mietzinse, Zielgruppe der Mieter
  • falls Stockwerkeigentum: Namen der Stockwerkeigentümer
  • Finanzierung
  • Vorschlag für die Festlegung des jährlichen Baurechtszinses und der Heimfallsentschädigung (Baurechtsdauer 70 Jahre)

Der Gemeindevorstand wird einen Bewerber (Bewerbergruppe), mit welchem er in Vertragsverhandlungen treten will, auswählen. Die Wahl wird den Bewerbern schriftlich eröffnet. Gegen diese Auswahl steht kein Rechtsmittel offen (privatrechtliche Wahl Verhandlungspartner im Rahmen Verwaltung Finanzvermögen).

Der Gemeindevorstand behält sich vor, bei ihn nicht überzeugenden Bewerbungen oder fehlender Einigung in Vertragsverhandlungen mit privaten Bewerbern die Parzelle in eigener Regie zu überbauen.

Nach Einigung in den Vertragsverhandlungen wird der Vorstand den Baurechtsvertrag ausarbeiten und das Geschäft der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreiten.

7. Unterlagen

Die folgenden Unterlagen stehen nachstehend zum Download zur Verfügung oder können bei der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten bezogen werden:

  • Grundbuchauszug samt Situationsplan
  • Quartierplanbestimmungen 2007/1977 (Vorschriften und Pläne)
  • Einleitungsbeschluss Quartierplanänderung

8. Besichtigung

Die Baurechtsparzelle kann selbständig besichtigt werden.

Sils Maria, 21. Dezember 2024                                                                                    Der Gemeindevorstand

 

[1] gemäss Quartierplan Seglias

[2] vgl. hierzu etwa Ausführungen des Verbandes der gemeinnützigen Wohnbauträger unter wbg-schweiz.ch

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