Revision Ortsplanung – Zwischenbericht
Die Ortsplanungsrevision beinhaltet auch eine Revision des Baugesetzes. Im 4. Quartal 2025 wurde ein Entwurf in mehreren Vorbereitungssitzungen erarbeitet. Die Planungskommission hat diesen in zwei intensiven Sitzungen im Januar und Februar 2026 beraten. Im Grundsatz wurden die wesentlichen Eckpunkte zu Handen des Gemeindevorstandes verabschiedet, einige Anpassungen sind noch vorzunehmen. Bereits früher hat die Planungskommission im Grundsatz die Zonen-, Gestaltungs- und Erschliessungspläne diskutiert und verabschiedet.
Das Gesamtpaket wird nach den letzten Anpassungen im Gemeindevorstand beraten. Ende Winter sollte die Ortsplanungsrevision beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht werden können. Je nach Dauer und Ergebnis der Vorprüfung ist im Laufe des Jahres 2027 die öffentliche Auflage geplant.
Unabhängig der Ortsplanungsrevision wurde die Teilrevision Föglias erarbeitet und am 19.12.2026 beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Diese Teilrevision hat die maximal mögliche Schaffung von Personalwohnraum für Betriebe zum Ziel und beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:
- Personalunterkünfte neu in beiden Baubereichen
- Unterkünfte für Personal sämtlicher Art von, auch regionaler, Betriebe
- Vereinfachung, da nur noch die maximal realisierbare anrechenbare Geschossfläche (aGF) für Wohnraumnutzung von 30% über das ganze Areal vorgegeben wird
- Keine maximal realisierbare Fläche pro Betrieb mehr definiert (bisher 130m²)
- Personalunterkünfte als Kleinwohnungen mit maximal 50 m² aGF
Da es sich bei Föglias um eine Teilrevision handelt, ist mit einer kürzeren Bearbeitungsdauer beim Kanton zu rechnen. Auch diese Teilrevision wird nach der kantonalen Vorprüfung in die öffentliche Mitwirkung gehen.
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