Planungsbeschwerde Volksinitiative "Erstwohnung bleibt Erstwohnung"
Die Gemeindeversammlung vom 22. Januar 2025 hat der Volksinitiative „Erstwohnung bleibt Erstwohnung“ zugestimmt. Dieser Entscheid wurde mit dem Protokoll der Gemeindeversammlung ab 14. Februar 2025 öffentlich aufgelegt mit einer Einsprachefrist von 30 Tagen.
Gegen die mit der Initiative beschlossene Änderung des kommunalen Zweitwohnungsgesetzes wurden in der Folge vier Einsprachen fristgerecht bei der Regierung des Kantons Graubünden eingereicht. Die Gemeinde wird nun gegenüber dem Kanton im Rahmen der Vernehmlassung Stellung nehmen.
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