Aufhebung Parkn’Sleep Angebot
Der Gemeindevorstand kommt auf seinen Entscheid zur Einführung des Park’n’Sleep Angebots auf dem Beach Club Parkplatz zurück und hebt dieses Angebot wieder auf.
Ziel war es, eine Lenkungsmassnahme zu schaffen, um die trotz Campingverbot immer wieder anzutreffenden Camper kontrolliert und gegen eine Gebühr an einem einzigen Ort zu sammeln, wo auch ein Kompotoi zur Verfügung gestellt wird. Erfahrungsgemäss ist eine flächendeckende Kontrolle auf dem gesamten Gemeindegebiet in der Praxis kaum umsetzbar. Das Angebot war als zeitlich klar begrenzter Pilotversuch mit enger Kontrolle und jederzeitiger Abbruchmöglichkeit vorgesehen. Die Anzahl war auf acht Plätze beschränkt, genauso die Anzahl der Übernachtungen und die Nutzung von Campingmaterial ausserhalb des Fahrzeuges. Unter diesen Rahmenbedingungen hat der Gemeindevorstand einen solchen engstrukturierten Pilotversuch gestützt auf die Ausnahmebestimmung des Polizeigesetzes als rechtlich zulässig erachtet.
Aufgrund umgehenden kritischen Rückmeldungen mit allfälligen Rechtsschritten wurde eine erneute, vertiefte Abklärung der rechtlichen Voraussetzungen vorgenommen und der Gemeindevorstand ist in der Folge auf seinen Entscheid zurückgekommen.
Ob sich die Gemeinde solchen touristischen Übernachtungsmöglichkeiten zukünftig öffnen will, müsste somit z.B. im Rahmen der Ortsplanungsrevision und durch den Tourismusrat bei der Überprüfung der Tourismusstrategie geklärt und auf Gesetzesebene umgesetzt werden.
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