Gesamtrevision Ortsplanung
Die Revision der Ortsplanung ist einen wichtigen Schritt weiter: Ende Juni 2026 wurde die Gesamtrevision zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Dem Gemeindevorstand ist es ein Anliegen, über die wesentlichen Punkte der Revisionsvorlage zu informieren.
Die Revision orientiert sich am kommunalen räumlichen Leitbild (KRL). Dieses definiert als Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde Sils die übergeordnete Strategie mit fünf Pfeilern. Basis für diese Strategie ist der Erhalt der Landschaft „Silser Ebene und Seen und Val Fex“, sowie der Ortsbilder und Naturwerte. Auf dieses Fundament aufgebaut, kommen die Innenentwicklung und Verdichtung mit dem Ziel ein geeignetes Wohnungsangebot insbesondere für Ortsansässige zu erhalten und zu schaffen. Weiter gehören dazu gute Rahmenbedingungen für Hotellerie und Gewerbe zu fördern, ebenso das Erhalten der Grundversorgung und des Freizeit- und Kulturangebots sowie die Förderung der nachhaltigen Mobilität und Energieversorgung
Die wesentlichen Punkte der Gesamtrevision sind die Übernahme der Gesetzesanpassung und Anpassungen aufgrund faktischer Entwicklungen seit der letzten Revision. Die Gesamtrevision folgt der Grundhaltung «schonende Auszonung, punktuelle Aufzonung, keine Einzonung». Die Gemeinde Sils gilt in der Praxis aufgrund der neuesten Bevölkerungsentwicklungsprognosen nicht mehr als Gemeinde mit Auszonungsbedarf, sondern als Gemeinde mit richtig dimensionierter Bauzone, auch wenn sie offiziell noch als Auszonungs-Gemeinde geführt wird.
Wesentliche Inhalte der Revision sind:
- Eine Erhöhung der Ausnützungsziffer ist grundsätzlich nicht vorgesehen, da andernfalls an anderer Stelle Auszonungen erforderlich würden.
- Eine geringfügige punktuelle Anpassung der Ausnützungsziffer findet nur statt um den Bestandesschutz aufgrund des übergeordneten Wechsels von BGF (Bruttogeschossfläche) auf aGF (anrechenbare Geschossfläche) sicher zu stellen.
- Es ist keine Verdichtung in der Landhauszone vorgesehen. Sie soll aufgrund des Schutzes des Ortsbildes weiterhin durchlässig bleiben.
- Die Kernzone Fextal bleibt praktisch unverändert.
- In den Erhaltungszonen Blaunca, Buaira und Grevasalvas wurde der Status der schützenswerten Bauten geprüft und angepasst.
- In Plaun da Lej soll neu eine Sportzone eingeführt werden.
- Die Revision sieht eine Verschlankung des Baugesetzes vor: künftig sollen weniger Details geregelt werden zugunsten von qualitativen Entwicklungsmöglichkeiten.
- Es soll eine Baukommission mit drei Mitgliedern mit vollumfänglicher Entscheidkompetenz eingeführt werden.
- Es sollen Bestimmungen zur Baulandmobilisierung und zur Mehrwertabgabe eingeführt werden.
An der Informationsveranstaltung vom 4. November 2025 wurde ausführlich zum damaligen Stand der Revision informiert.
Teilrevision Langsamverkehr Winter
Mitte Juni 2026 wurde zudem bereits die Teilrevision der Nutzungsplanung Langsamverkehr Winter (GEP Winter) zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. In diesem Rahmen sollen diverse Winterwanderwege, Schneeschuhrouten und Langlaufloipen nutzungsplanerisch definiert, bzw. gesichert werden.
Teilrevision Föglias
Die Teilrevision Föglias wurde bereits im Dezember 2025 zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Sie sieht die maximal mögliche Schaffung von Personalwohnraum sämtlicher Betriebe in Föglias, neu in beiden Baubereichen, vor und nimmt eine geringfügige Höhenanpassung vor.
Diese Teilrevision ist nun aus der Vorprüfung zurück. Der Kanton hat sie positiv beurteilt und der Gemeindevorstand hat sie in seiner Sitzung vom 29. Juli 2026 zur öffentlichen Auflage freigegeben. Diese wird zeitnahe starten.
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