Regierungsgenehmigung Gewässerraumausscheidung Gemeinde Sils i.E./Segl (Teilrevision Ortsplanung)
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 29. April 2025 in Anwendung von Art. 49 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) die von der Gemeindeversammlung Sils i.E. am 25. März 2022 beschlossene Ausscheidung von Gewässerraumzonen (als Teilrevision der Ortsplanung) mit folgenden zwei Vorbehalten genehmigt:
- Der Gewässerraum mit einseitigem vorläufigem Verzicht auf dem Abschnitt 1 der Fedacla wird mit dem Vorbehalt genehmigt, dass die Festlegung des Gewässerraums bei der anstehenden Gesamtrevision der Ortsplanung vorzunehmen ist. Bis dahin kommen für den betroffenen Abschnitt die Übergangsbestimmungen zur Anwendung.
- Nach Umsetzung eines allfälligen Revitalisierungsprojekts in der Silser Schwemmebene werden die betroffenen Gewässerraumzonen im Rahmen einer erneut durchzuführenden Teilrevision der Ortsplanung den neuen Gegebenheiten anzupassen sein.
Die genehmigten und damit inkraftgetretenen Planungsmittel, umfassend
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000, Sils i.E./Segl, Gewässerraum
- Zonenplan 1:2'000, Val Fex: Vaüglia – Crasta, Gewässerraum
- Zonenplan 1:2'000, Val Fex: La Motta – Chalchais, Gewässerraum
- Zonenplan 1:5'000, Übriges Gemeindegebiet West, Gewässerraum
und der vollständige Regierungsbeschluss (RB 317/2025) liegen auf der Gemeindekanzlei zu den Schalteröffnungszeiten (Mo - Fr 9.30 -11.30 h und Mo, Mi, Fr 14.30 - 17.30 h) während 30 Tagen ab Publikationsdatum zur Einsicht auf. Der Beschluss ist zudem auf der Homepage "sils-segl.ch" aufgeschaltet.
Sils, 13. Mai 2025
Der Gemeindevorstand
publiziert