Einsprachen Quartierplan Seglias
Für die Realisierung des Erstwohnungsprojektes der Cooperativa Lagrev mit bis zu 18 Erstwohnungen ist ein wichtiger Etappenschritt erreicht: Die Beschwerde, die gegen den Einleitungsbeschlusses des Gemeindevorstandes vom 27.11.2024 für eine Anpassung des Quartierplans Seglias erhoben wurde, wurde mit Urteil vom 23.2.2026 durch das Obergericht des Kantons Graubünden vollumfänglich abgewiesen.
Sofern die Beschwerdeführer das Urteil nicht weiter ziehen ans Bundesgericht und damit eine weitere Verzögerung verursachen, kann der Quartierplan nun inhaltlich überarbeitet und öffentlich aufgelegt werden. Auch wenn in diesem nächsten Verfahrensschritt wieder Rechtsmittel ergriffen werden können, ist Sils mit diesem wegweisenden Entscheid des Obergerichts dem Ziel von zusätzlichem bezahlbarem Erstwohnraum ein erfreuliches Stück näher.
Mit der Anpassung des Quartierplans Seglias aus dem Jahr 2007 werden vereinzelte geringfügige Nachführungen und eine Korrektur eines Höhen-Übertragungsfehlers von 2007 angestrebt.
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