Einschränkende Massnahmen für alle Geflügelhalter
Am 21. November 2025 wurde in Wil (SG) bei Enten und einem Schwan das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Aufgrund der starken Viruszirkulation in Europa ordnet das BLV schweizweit verstärkte Präventionsmassnahmen an, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und Geflügelbestände zu schützen. Für alle Geflügelhaltungen – inklusive Hobbybetriebe – gelten einheitlich restriktive Regeln, insbesondere zum Auslauf im Freien, zu Futter- und Tränkestellen, zur Biosicherheit und zur Meldepflicht.
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) fordert die Gemeinden auf, die BLV-Vorschriften durchzusetzen und dem ALT Fälle zu melden, in denen es Mängel in der Vogelhaltung gibt. Aktuelle Informationen und Anleitungen im Verdachtsfall sind auf den Websites von ALT und BLV verfügbar.
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