Beschwerde gegen Planungszone abgewiesen
Im Zusammenhang mit der laufenden Ortsplanungsrevision hat der Gemeindevorstand am 24. März 2025 die bestehende Planungszone um zwei weitere Jahre verlängert. Der Kanton stimmte dem am 12. Mai 2025 zu. Gegen diese Verlängerung wurde am 16. Juni 2025 eine Planungsbeschwerde eingereicht. Mit Entscheid der Regierung des Kantons Graubünden vom 17. März 2026 wurde die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen, sofern darauf eingetreten wurde.
Damit besteht Klarheit darüber, dass die Planungszone im Zusammenhang mit der Revision der Ortsplanung rechtmässig ist und weiter besteht.
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