Öffentliche Auflage Quellschutzzonenausscheidung Val Fex
Quellfassungen "Munt", "Tschanglas", "Muot Selvas" und "Alp da Segl", Val Fex
Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG) und Art. 24 des Kantonalen Gewässerschutzgesetzes (KGSchG) hat der Gemeindevorstand die Schutzzonenausscheidung für die obenaufgeführten Quellfassungen erarbeiten lassen.
Auflageakten:
- Schutzzonenplan "Munt" und "Tschanglas" 1:7'500/1:1'000 vom 5.6.2020
- Schutzzonenplan "Muot Selvas" und "Alp da Segl" 1:5'000/1:500 vom 5.6.2020
- Schutzzonenreglement "Munt" und "Tschanglas" sowie "Muot Selvas" und "Alp da Segl" vom 5.6.2020
- Hydrogeologischer Begleitbericht "Munt" und "Tschanglas", vom 5.6.2020
- Gefahrenkataster und Risikoplan "Munt" und "Tschanglas" vom 5.6.2020
- Hydrogeologischer Begleitbericht "Muot Selvas" und "Alp da Segl", vom 5.6.2020
Die Unterlagen liegen ab heutigem Publikationsdatum während 30 Tagen in der Gemeinde-kanzlei in Sils Maria auf (Einsicht während der Schalterstunden, 9.30 -11.30 und 14.30 - 17.30, oder gemäss telefonischer Vereinbarung, Tel. 081 826 53 16).
Rechtsmittel: Wer durch die Schutzzonenausscheidung berührt ist und ein schutzwürdiges In-teresse an deren Aufhebung oder Änderung zu haben glaubt, kann innert 30 Tagen ab heuti-gem Publikationsdatum Einsprache gegen den Schutzzonenplan und das Schutzzonenregle-ment erheben. Einsprachen sind schriftlich beim Gemeindevorstand einzureichen. Sie müs-sen eine Begründung und einen Antrag enthalten.
Der Gemeindevorstand
publiziert