© Gerhard Richter 2019 (18112019)
© Gerhard Richter 2019 (18112019)
Abstimmungsresultate

Regierungsgenehmigung Gesetz über Zweitwohnungen der Gemeinde Sils i.E./Segl (kommunales Zweitwohnungsgesetz)

Die Regierung des Kantons Graubünden hat an ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2018 das von der Gemeindeversammlung Sils i.E./Segl am 12. Juli 2018 beschlossene Gesetz über Zweitwohnungen der Gemeinde Sils i.E./Segl (kommunales Zweitwohnungsgesetz) unter folgender Ergänzung, in Gutheissung einer Beschwerde, genehmigt:

Art. 4 KZWG wird mit folgendem Satz (fett) ergänzt:

"Die mit einer Erstwohnungspflicht im Sinne des eidgenössischen Rechtes oder des BauG belegten Wohnungen sind, in Abweichung von Art. 2 Abs. 2 und 3 ZWG, ausnahmslos von Ortsansässigen im Sinne des Anhangs zum BauG zu nutzen. Vorbehalten bleibt die Mitbenutzung durch Ehegatten und deren Familienangehörige, durch Familienangehörige der ortsansässigen Person sowie durch weitere Personen, die der ortsansässigen Person besonders nahestehen. Es besteht eine Nutzungspflicht."

Der vollständige Genehmigungsbeschluss kann auf der Gemeindekanzlei zu den Schalteröffnungszeiten (Mo-Fr. 9.30-11.30 u. 14.30-17.30) eingesehen werden.

Rechtsmittel: Gegen den Genehmigungsbeschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation nach Massgabe des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) beim Verwaltungsgericht Graubünden Beschwerde erhoben werden.

Sils, 27. Dezember 2018
Der Gemeindevorstand Sils i.E./Segl


publiziert

Zurück

Copyright 2024 Seaside Media. All Rights Reserved.
Es werden notwendige Cookies, Webcam-Daten und OpenStreetMap geladen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.